Welche Art von Geschäftsvorfall liegt vor, wenn Azubis ihre Vergütung erhalten?

Antwort

Die Vergütung der Auszubildenden stellt einen Geschäftsvorfall dar, der als "Lohn- und Gehaltszahlung" klassifiziert wird. In der Buchhaltung wird dieser Geschäftsvorfall typischerweise wie folgt erfasst: 1. **Lohn- und Gehaltsaufwand**: Dies ist das Konto, auf dem die Bruttolöhne und -gehälter der Auszubildenden erfasst werden. 2. **Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt**: Dies ist das Konto, auf dem die Nettolöhne und -gehälter erfasst werden, die an die Auszubildenden ausgezahlt werden. 3. **Sozialversicherungsaufwand**: Dies ist das Konto, auf dem die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung erfasst werden. 4. **Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern**: Dies ist das Konto, auf dem die Abzüge für die Sozialversicherung erfasst werden, die an die entsprechenden Träger abgeführt werden müssen. Ein Beispiel für die Buchung könnte wie folgt aussehen: - **Soll**: Lohn- und Gehaltsaufwand (Bruttolöhne und -gehälter) - **Soll**: Sozialversicherungsaufwand (Arbeitgeberanteil) - **Haben**: Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt (Nettolöhne und -gehälter) - **Haben**: Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) Diese Buchungen stellen sicher, dass die Vergütung der Auszubildenden korrekt in den Geschäftsbüchern erfasst wird.

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