Wie rechnet sich die Ausschüttung nach KAGB, wenn nicht alles ausgeschüttet wird?

Antwort

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regelt die Verwaltung und den Vertrieb von Investmentvermögen in Deutschland. Wenn ein Investmentfonds nicht alle Erträge ausschüttet, sondern einen Teil davon einbehält, spricht man von einer teilthesaurierenden thesaurierenden Ausschüttspolitik. Diechnung der Ausschüttung erfolgt in der Regel wie folgt: 1. **Ermittlung der Erträge**: Zunächst werden die gesamten Erträge des Fonds ermittelt. Dazu gehören Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen und realisierte Kursgewinne. 2. **Abzug der Kosten**: Von den Erträgen werden die Kosten des Fonds abgezogen. Dazu gehören Verwaltungsgebühren, Depotbankgebühren und sonstige Betriebskosten. 3. **Bestimmung des ausschüttungsfähigen Betrags**: Der verbleibende Betrag nach Abzug der Kosten ist der ausschüttungsfähige Betrag. 4. **Festlegung der Ausschüttung**: Der Fondsmanagement entscheidet, welcher Teil des ausschüttungsfähigen Betrags tatsächlich an die Anleger ausgeschüttet wird. Der nicht ausgeschüttete Teil wird im Fondsvermögen belassen und reinvestiert. 5. **Berechnung der Ausschüttung pro Anteil**: Der festgelegte Ausschüttungsbetrag wird durch die Anzahl der ausgegebenen Fondsanteile geteilt, um die Ausschüttung pro Anteil zu berechnen. Beispiel: - Gesamterträge: 1.000.000 € - Kosten: 200.000 € - Ausschüttungsfähiger Betrag: 800.000 € - Ausschüttung: 400.000 € - Anzahl der Anteile: 100.000 Ausschüttung pro Anteil: 400.000 € / 100.000 Anteile = 4 € pro Anteil Der nicht ausgeschüttete Betrag (400.000 €) bleibt im Fonds und wird reinvestiert. Weitere Informationen zum KAGB findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: [BMJV - KAGB](https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/).

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