Der Ausgleichsbetrag, den ein Gläubiger in einem Insolvenzfall erhält, hängt von mehreren Faktoren ab. Hier sind die grundlegenden Schritte zur Berechnung: 1. **Ermittlung der Insolvenzmasse**: Zunächst wird die Insolvenzmasse ermittelt, das heißt, alle Vermögenswerte des Schuldners werden zusammengetragen und bewertet. 2. **Abzug der Verfahrenskosten**: Von der Insolvenzmasse werden die Kosten des Insolvenzverfahrens abgezogen, einschließlich der Vergütung des Insolvenzverwalters. 3. **Feststellung der Forderungen**: Alle Gläubiger müssen ihre Forderungen anmelden. Diese werden vom Insolvenzverwalter geprüft und festgestellt. 4. **Rangfolge der Forderungen**: Die Forderungen werden nach ihrer Rangfolge geordnet. Es gibt verschiedene Klassen von Forderungen, z.B. Masseforderungen, bevorrechtigte Forderungen und einfache Insolvenzforderungen. 5. **Quotierung**: Die verbleibende Insolvenzmasse wird nach Abzug der Verfahrenskosten und Befriedigung der bevorrechtigten Forderungen auf die einfachen Insolvenzforderungen verteilt. Dies geschieht in der Regel prozentual, basierend auf der Höhe der jeweiligen Forderungen. Der Ausgleichsbetrag für einen Gläubiger errechnet sich also aus dem Anteil der verbleibenden Insolvenzmasse, der auf seine Forderung entfällt. Die genaue Quote hängt von der Höhe der Insolvenzmasse und der Gesamtsumme der festgestellten Forderungen ab. Beispiel: - Insolvenzmasse: 100.000 € - Verfahrenskosten: 10.000 € - Verbleibende Masse: 90.000 € - Gesamtsumme der festgestellten einfachen Insolvenzforderungen: 300.000 € Die Quote wäre in diesem Fall 90.000 € / 300.000 € = 30 %. Ein Gläubiger mit einer Forderung von 10.000 € würde also 30 % davon, also 3.000 €, erhalten.