Weihnachtsgeld wird als sonstige freiwillige Sonderzahlung an Arbeitnehmer gebucht. Die Buchung hängt davon ab, ob du nach dem Brutto- oder Nettoprinzip buchst und welches Buchhaltungsprogramm du... [mehr]
Ja, in der doppelten Buchführung werden Aufwendungen immer im Soll und Erträge immer im Haben gebucht. Dies folgt aus den Grundsätzen der Buchführung, bei denen Aufwendungen den Erfolgskonten im Soll und Erträge den Erfolgskonten im Haben zugeordnet werden. Aufwendungen mindern das Eigenkapital, während Erträge es erhöhen.
Weihnachtsgeld wird als sonstige freiwillige Sonderzahlung an Arbeitnehmer gebucht. Die Buchung hängt davon ab, ob du nach dem Brutto- oder Nettoprinzip buchst und welches Buchhaltungsprogramm du... [mehr]