Aufwendungen für die Gesundheit werden steuerlich in Deutschland meist als außergewöhnliche Belastungen anerkannt – aber nur, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung überste...
Werden Aufwendungen immer im Soll, Erträge im Haben gebucht?
Antwort vomJa, in der doppelten Buchführung werden Aufwendungen immer im Soll und Erträge immer im Haben gebucht. Dies folgt aus den Grundsätzen der Buchführung, bei denen Aufwendungen den Erfolgskonten im Soll und Erträge den Erfolgskonten im Haben zugeordnet werden. Aufwendungen mindern das Eigenkapital, während Erträge es erhöhen.