Eine Buchung auf dem Antrag für Wohngeld darfst du grundsätzlich nicht eigenmächtig schwärzen. Alle Angaben und Nachweise, die für die Bearbeitung des Wohngeldantrags erforder... [mehr]
Ja, in der doppelten Buchführung werden Aufwendungen immer im Soll und Erträge immer im Haben gebucht. Dies folgt aus den Grundsätzen der Buchführung, bei denen Aufwendungen den Erfolgskonten im Soll und Erträge den Erfolgskonten im Haben zugeordnet werden. Aufwendungen mindern das Eigenkapital, während Erträge es erhöhen.
Eine Buchung auf dem Antrag für Wohngeld darfst du grundsätzlich nicht eigenmächtig schwärzen. Alle Angaben und Nachweise, die für die Bearbeitung des Wohngeldantrags erforder... [mehr]