Wie ist die Aufbewahrungsfrist für Sparverträge für deutsche Kreditinstitute?

Antwort

In Deutschland müssen Kreditinstitute Sparverträge und damit zusammenhängende Unterlagen gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahren. Die wichtigsten Fristen sind: 1. **Handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist**: Nach § 257 Handelsgesetzbuch (HGB) müssen Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen zehn Jahre aufbewahrt werden. Für empfangene Handelsbriefe, Kopien von abgesandten Handelsbriefen und Buchungsbelege gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. 2. **Steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist**: Nach § 147 Abgabenordnung (AO) müssen Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, ebenfalls zehn Jahre aufbewahrt werden. Dazu gehören Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen. Für andere Unterlagen, wie z.B. empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Diese Fristen beginnen mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar aufgestellt, der Jahresabschluss festgestellt, der Lagebericht aufgestellt oder der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden ist. Weitere Informationen findest du im Handelsgesetzbuch (HGB) und in der Abgabenordnung (AO).

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