In Deutschland beträgt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Sparkontounterlagen in der Regel zehn Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in den Unterlagen vorgenommen wurde. Die Aufbewahrungspflicht ergibt sich aus den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Abgabenordnung (AO).