Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GUV) ist ein wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens und zeigt die Erträge und Aufwendungen innerhalb eines Geschäftsjahres. Der Aufbau der GUV kann je nach Land und Rechnungslegungsstandard variieren, aber hier ist ein allgemeiner Überblick über den typischen Aufbau nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB): 1. **Umsatzerlöse**: Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen. 2. **Bestandsveränderungen**: Veränderungen der Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen. 3. **Andere aktivierte Eigenleistungen**: Eigenleistungen, die im Unternehmen erbracht und aktiviert wurden. 4. **Sonstige betriebliche Erträge**: Erträge, die nicht aus dem Kerngeschäft stammen, z.B. Mieterträge. 5. **Materialaufwand**: Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren. 6. **Personalaufwand**: Löhne und Gehälter sowie soziale Abgaben. 7. **Abschreibungen**: Wertminderungen von Anlagevermögen. 8. **Sonstige betriebliche Aufwendungen**: Aufwendungen, die nicht direkt dem Material- oder Personalaufwand zugeordnet werden können, z.B. Miete, Versicherungen. 9. **Erträge aus Beteiligungen**: Erträge aus Beteiligungen an anderen Unternehmen. 10. **Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens**: Erträge aus Finanzanlagen. 11. **Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge**: Zinsen und ähnliche Erträge. 12. **Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens**: Wertminderungen von Finanzanlagen. 13. **Zinsen und ähnliche Aufwendungen**: Zinsaufwendungen. 14. **Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit**: Summe der Positionen 1 bis 13. 15. **Außerordentliche Erträge**: Einmalige, außergewöhnliche Erträge. 16. **Außerordentliche Aufwendungen**: Einmalige, außergewöhnliche Aufwendungen. 17. **Steuern vom Einkommen und vom Ertrag**: Steueraufwendungen. 18. **Sonstige Steuern**: Andere Steueraufwendungen. 19. **Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag**: Endergebnis der GUV, das den Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres darstellt. Dieser Aufbau kann je nach Unternehmensgröße und -struktur variieren. Für detaillierte Informationen und spezifische Anforderungen ist es ratsam, die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und Standards zu konsultieren.
Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Zero von finanzen.net (https://www.finanzen.net/zero/) wirbt damit, dass der Handel mit Aktien und ETFs an deutschen Börsenplätzen ohne Ordergebühren möglich ist. Es fallen also ke... [mehr]
Ein Saldo ist der rechnerische Unterschied zwischen den Soll- und Haben-Seiten eines Kontos in der Buchführung. Er zeigt an, wie viel Guthaben oder Schuld auf einem Konto verbleibt. Ein positiver... [mehr]
Ein Haushaltsentwurf ist grundsätzlich nicht verbindlich. Er stellt lediglich einen Vorschlag oder Plan dar, wie die Einnahmen und Ausgaben eines Haushalts (z. B. eines Staates, einer Gemeinde od... [mehr]
Der Begriff "Cashflow" bezeichnet den Nettozufluss an liquiden Mitteln innerhalb eines bestimmten Zeitraums, meist eines Geschäftsjahres. Er gibt an, wie viel Geld einem Unternehmen tat... [mehr]
Die Volkswagen Bank bietet verschiedene Kontenarten an, die sich an Privat- und Geschäftskunden richten. Zu den wichtigsten Kontenarten gehören: 1. **Girokonto** Das klassische Girokon... [mehr]