Ja, eine verheiratete Frau kann Arbeitslosengeld erhalten, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem, dass sie arbeitslos ist, sich bei der Agentur f&... [mehr]
Ja, es ist möglich, neben einer geringfügigen Beschäftigung Arbeitslosengeld zu beziehen, allerdings gibt es bestimmte Bedingungen und Grenzen, die beachtet werden müssen. In Deutschland darfst du bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass dein Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt. Das Einkommen aus dieser Tätigkeit wird jedoch auf das Arbeitslosengeld angerechnet, wobei ein Freibetrag von 165 Euro monatlich besteht. Alles, was darüber hinausgeht, wird vom Arbeitslosengeld abgezogen. Es ist wichtig, jede Nebentätigkeit der Agentur für Arbeit zu melden, um keine Nachteile zu riskieren. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Bundesagentur für Arbeit: [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de).
Ja, eine verheiratete Frau kann Arbeitslosengeld erhalten, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem, dass sie arbeitslos ist, sich bei der Agentur f&... [mehr]