Die Formulierung bedeutet, dass für einen Auftrag (zum Beispiel einen Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen) der Preis gilt, der als nächstes nach Eingang des Auftrags ermittelt wird. Das heißt: - **Anteilspreis**: Der Wert eines einzelnen Anteils, z.B. bei einem Investmentfonds. - **Abgerechnet der als nächster ermittelt wird**: Es zählt nicht der Anteilspreis zum Zeitpunkt der Auftragserteilung, sondern der nächste, der nach Eingang des Auftrags berechnet wird. - **Nach Eingang eines für in guter Ordnung befundenen Auftrags**: Der Auftrag muss vollständig und korrekt bei der Abwicklungsstelle (z.B. Depotbank oder Fondsgesellschaft) eingegangen sein. **Zusammengefasst:** Wenn du z.B. Anteile an einem Fonds kaufen oder verkaufen möchtest, wird dein Auftrag zum nächsten offiziellen Anteilspreis (Nettoinventarwert) abgerechnet, der nach Eingang deines vollständigen und korrekten Auftrags festgelegt wird. Du kennst diesen Preis zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht – er wird erst später berechnet (meist einmal täglich). Das Verfahren nennt sich auch **"Forward Pricing"** und ist bei Investmentfonds üblich.