Gehören zu den Anschaffungskosten laut HGB auch die Installationskosten?

Antwort

Wahr. Laut Handelsgesetzbuch (HGB) gehören zu den Anschaffungskosten auch die Kosten, die anfallen, um den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu zählen auch die Installationskosten.

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