Anlage überschüssiger Kassenmittel in festverzinslichen Wertpapieren: Einzahlung oder Auszahlung, Ertrag oder Aufwand?

Antwort

Die Anlage überschüssiger Kassenmittel in festverzinslichen Wertpapieren wird in der Regel als Einzahlung betrachtet, da du Kapital investierst, um Erträge zu erzielen. Der Ertrag aus diesen Anlagen wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, während die ursprüngliche Investition in die Wertpapiere nicht als Aufwand gilt.

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