Gibt es für große Kapitalgesellschaften keine rechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung des Anhangs, im Gegensatz zur Bilanz und GuV?

Antwort

Das ist nicht korrekt. Große Kapitalgesellschaften sind gemäß § 315a HGB (Handelsgesetzbuch) verpflichtet, einen Anhang zu erstellen und diesen zusammen mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu veröffentlichen. Der Anhang enthält wichtige ergänzende Informationen, die für das Verständnis der Finanzlage und der Ergebnisse des Unternehmens notwendig sind.

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