Werden in der Kostenrechnung nicht abnutzbare Anlagegüter kalkulatorisch planmäßig über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben?

Antwort

Ja, das ist richtig. In der Kostenrechnung werden nicht abnutzbare Anlagegüter kalkulatorisch planmäßig über dieätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben, um die Kosten der Nutzung dieser Güter in den Perioden zu erfassen, in denen sie zur Erzielung von Erträgen beitragen. Dies ermöglicht eine realistische Darstellung der Kostenstruktur und der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.

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