Die indirekte Verbuchung einer Abschreibung auf Forderungen erfolgt durch die Bildung einer Wertberichtigung, die als Korrekturposten auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird. Hierbei wird nicht direkt die Forderung selbst abgeschrieben, sondern eine Wertberichtigungskonto (z.B. "Wertberichtigung auf Forderungen") genutzt. Der Buchungssatz lautet in der Regel: 1. **Bildung der Wertberichtigung:** - Soll: Abschreibungen auf Forderungen (Aufwandskonto) - Haben: Wertberichtigung auf Forderungen (Korrekturposten auf der Aktivseite) 2. **Bei Uneinbringlichkeit der Forderung:** - Soll: Wertberichtigung auf Forderungen - Haben: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Pauschalwertberichtigung erfasst allgemeine Risiken, die sich aus der Unsicherheit über die Einbringlichkeit von Forderungen ergeben. Diese Risiken können unter anderem folgende Aspekte umfassen: 1. **Allgemeines Kreditrisiko:** Das Risiko, dass ein gewisser Prozentsatz der Forderungen generell nicht beglichen wird, basierend auf historischen Daten und Erfahrungen. 2. **Wirtschaftliche Schwankungen:** Veränderungen in der wirtschaftlichen Lage, die die Zahlungsfähigkeit der Kunden beeinflussen können. 3. **Branchenrisiken:** Spezifische Risiken, die in bestimmten Branchen häufiger auftreten und die Einbringlichkeit von Forderungen beeinflussen können. 4. **Länderrisiken:** Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit in bestimmten Ländern ergeben, wie politische Instabilität oder wirtschaftliche Krisen. Durch die Pauschalwertberichtigung wird versucht, diese allgemeinen Risiken zu berücksichtigen und die Forderungen realistischer zu bewerten.