Erläutere 3 Gründe für den unterschiedlichen Ansatz einer Abschreibung in der Finanzbuchhaltung und in der KLR.

Antwort

In der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) werden Abschreibungen unterschiedlich behandelt, was auf verschiedene Zielsetzungen und Anforderungen zurückzuführen ist. Hier sind drei Gründe für diesen unterschiedlichen Ansatz: 1. **Zielsetzung der Rechnungslegung**: Die Finanzbuchhaltung verfolgt das Ziel, ein möglichst realistisches Bild der Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens zu vermitteln. Abschreibungen werden hier verwendet, um den Werteverzehr von Vermögensgegenständen über deren Nutzungsdauer abzubilden. In der KLR hingegen liegt der Fokus auf der internen Kostenkontrolle und der Wirtschaftlichkeit. Hier können Abschreibungen flexibler gestaltet werden, um die Kostenstruktur besser zu analysieren und Entscheidungen zu unterstützen. 2. **Rechtsvorschriften und Standards**: In der Finanzbuchhaltung sind Unternehmen verpflichtet, bestimmte gesetzliche Vorschriften und Rechnungslegungsstandards (wie HGB oder IFRS) zu befolgen. Diese Standards legen fest, wie Abschreibungen zu berechnen und zu erfassen sind. In der KLR gibt es hingegen weniger strenge Vorgaben, was den Unternehmen mehr Freiraum bei der Wahl der Abschreibungsmethoden und -sätze gibt, um die internen Kosten besser abzubilden. 3. **Zeitpunkt und Methode der Abschreibung**: In der Finanzbuchhaltung werden oft lineare oder degressive Abschreibungsmethoden verwendet, die den Werteverzehr über die Nutzungsdauer gleichmäßig oder beschleunigt abbilden. In der KLR können Unternehmen hingegen auch andere Methoden wie die Leistungsabschreibung anwenden, die sich stärker an der tatsächlichen Nutzung orientiert. Dies ermöglicht eine genauere Zuordnung der Kosten zu den jeweiligen Perioden und eine bessere Steuerung der Wirtschaftlichkeit. Diese Unterschiede reflektieren die unterschiedlichen Zielsetzungen und Anforderungen der beiden Rechnungslegungsarten.

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