Bei einem Abbuchungsauftrag hat der Zahlungsdienstleister keine Möglichkeit, der Belastung seines Kontos innerhalb von 6 Wochen zu widersprechen, richtig?

Antwort

Das ist nicht korrekt. Bei einem Abbuchungsauftrag hat der Zahlungs­pflichtige in der Regel das Recht, innerhalb von 8 Wochen nach der Belastung seines Kontos Widerspruch einzulegen, wenn die Abbuchung nicht autorisiert war. Bei einer autorisierten Lastschrift kann der Zahlungs­pflichtige innerhalb von 8 Wochen nach der Belastung ebenfalls Widerspruch einlegen, jedoch ist es ratsam, sich direkt an die Bank zu wenden, um die genauen Bedingungen und Fristen zu klären.

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