Ab welchem Alter darf man ein Lastschriftverfahren abschließen?

Antwort

In Deutschland darf man ein Lastschriftverfahren in der Regel ab dem vollendeten 18. Lebensjahr abschließen, da man dann als voll geschäftsfähig gilt. Minderjährige benötigen in der Regel die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten, um ein solches Verfahren einrichten zu können. Es ist jedoch ratsam, sich bei der Bank oder dem Dienstleister über spezifische Anforderungen und Regelungen zu informieren.

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