Welche 6 Schritte gibt es im Verbraucherinsolvenzverfahren?

Antwort

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland umfasst in der Regel die folgenden sechs Schritte: 1. **Außergerichtlicher Einigungsversuch**: Der Schuldner versucht, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Dazu wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Dieser Schritt ist obligatorisch und muss dokumentiert werden. 2. **Antragstellung beim Insolvenzgericht**: Wenn der außergerichtliche Einigungsversuch scheitert, stellt der Schuldner einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht. Der Antrag muss den gescheiterten Einigungsversuch nachweisen. 3. **Eröffnungsverfahren**: Das Gericht prüft den Antrag und die Vermögensverhältnisse des Schuldners. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. 4. **Insolvenzverfahren**: Ein Insolvenzverwalter wird bestellt, der das Vermögen des Schuldners verwaltet und verwertet. Der Verwalter prüft auch die Forderungen der Gläubiger und erstellt eine Vermögensübersicht. 5. **Wohlverhaltensperiode**: Nach der Verwertung des Vermögens beginnt die Wohlverhaltensperiode, die in der Regel drei Jahre dauert. Während dieser Zeit muss der Schuldner bestimmte Obliegenheiten erfüllen, wie z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben und pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. 6. **Restschuldbefreiung**: Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensperiode kann der Schuldner die Restschuldbefreiung beantragen. Wenn das Gericht diese gewährt, werden die verbleibenden Schulden erlassen. Weitere Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren findest du auf der Website des Bundesministeriums der Justiz: [BMJ](https://www.bmj.de/DE/Themen/Buergerdienste/Insolvenzrecht/Insolvenzrecht_node.html).

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