Wie wird Trennungsunterhalt ermittelt?

Antwort

Trennungsunterhalt wird in Deutschland nach den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ermittelt, insbesondere nach § 1361 BGB. Hier sind einige grundlegende Schritte zur Ermittlung des Trennungsunterhalts: 1. **Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens beider Ehegatten**: - Das Nettoeinkommen umfasst alle Einkünfte, abzüglich Steuern, Sozialabgaben und berufsbedingter Aufwendungen. - Auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden berücksichtigt. 2. **Bedarfsermittlung**: - Der Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten wird in der Regel anhand des bisherigen Lebensstandards während der Ehe ermittelt. - Ein gängiger Ansatz ist, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Ehegatten erhält, wenn dieser erwerbstätig ist. Bei nicht erwerbstätigen Ehegatten beträgt der Anteil 1/2. 3. **Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit**: - Der unterhaltsberechtigte Ehegatte muss bedürftig sein, d.h., er kann seinen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln decken. - Der unterhaltspflichtige Ehegatte muss leistungsfähig sein, d.h., er muss in der Lage sein, den Unterhalt zu zahlen, ohne seinen eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. 4. **Abzug von Eigenbedarf**: - Der unterhaltspflichtige Ehegatte hat einen Selbstbehalt, der ihm verbleiben muss, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Dieser Selbstbehalt wird vom bereinigten Nettoeinkommen abgezogen. 5. **Sonderfälle und Anpassungen**: - Besondere Umstände, wie z.B. Schulden oder außergewöhnliche Belastungen, können zu Anpassungen führen. Es ist ratsam, sich bei der Berechnung des Trennungsunterhalts von einem Anwalt oder einer spezialisierten Beratungsstelle unterstützen zu lassen, da die individuelle Situation und aktuelle Rechtsprechung eine Rolle spielen können. Weitere Informationen finden sich auch auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: [BMJV](https://www.bmjv.de).

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