Das Wechselmodell, bei dem Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen leben, hat einige potenzielle Nachteile: 1. **Stabilität und Routine**: Kinder benötigen oft eine gewisse Stabilitä... [mehr]
Beim paritätischen Wechselmodell, bei dem das Kind zu etwa gleichen Teilen bei beiden Elternteilen lebt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass beide Elternteile den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beanspruchen können. Allerdings kann der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG (Einkommensteuergesetz) nur einem Elternteil für ein und dasselbe Kind gewährt werden. Das bedeutet: - **Beide Elternteile verlieren nicht automatisch den Anspruch**, aber sie können ihn nicht gleichzeitig für dasselbe Kind geltend machen. - Die Eltern können sich einigen, wer den Entlastungsbetrag erhält. Ohne Einigung wird er demjenigen gewährt, bei dem das Kind gemeldet ist. - Ein hälftiger Anspruch für beide Eltern ist gesetzlich nicht vorgesehen. **Fazit:** Beim paritätischen Wechselmodell verliert nicht automatisch jeder Elternteil den Anspruch, aber es kann nur einer den Entlastungsbetrag für das Kind erhalten. Eine Aufteilung ist nicht möglich. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/Steuern/entlastungsbetrag-alleinerziehende.html).
Das Wechselmodell, bei dem Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen leben, hat einige potenzielle Nachteile: 1. **Stabilität und Routine**: Kinder benötigen oft eine gewisse Stabilitä... [mehr]