Muss ich meine 22-jährige Tochter ohne Ausbildung und Arbeit finanziell unterstützen?

Antwort

In Deutschland besteht grundsätzlich eine Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern, solange diese sich in einer Ausbildung befinden, die auf einen Beruf vorbereitet (z. B. Schule, Studium, Berufsausbildung). Diese Unterhaltspflicht endet in der Regel, wenn das Kind eine erste abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium beendet hat oder wenn es sich nicht mehr in einer solchen Ausbildung befindet. Wenn deine Tochter 22 Jahre alt ist, keine Ausbildung macht und auch nicht arbeitet, bist du in der Regel nicht mehr verpflichtet, sie finanziell zu unterstützen. Die Unterhaltspflicht besteht nur, wenn das Kind sich ernsthaft und zielstrebig um eine Ausbildung bemüht. Tut sie das nicht, entfällt der Anspruch auf Unterhalt. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei Krankheit oder Behinderung, die eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit unmöglich machen. In solchen Fällen kann weiterhin eine Unterhaltspflicht bestehen. Für eine individuelle Einschätzung empfiehlt sich eine Beratung bei einer Familienberatungsstelle oder einem Fachanwalt für Familienrecht. Weitere Informationen findest du auch auf den Seiten des [Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/).

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