In Deutschland besteht grundsätzlich eine Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern, solange diese sich in einer Ausbildung befinden, die auf einen Beruf vorbereitet (z. B. Schule... [mehr]
In Deutschland gibt es keine pauschale Altersgrenze, bis zu der Eltern ihre volljährigen Kinder finanziell unterstützen müssen. Die Unterhaltspflicht richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere nach § 1601 ff. Grundsätzlich gilt: - Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen. Das umfasst z. B. Schule, Studium oder eine Berufsausbildung. - Während dieser ersten Ausbildung besteht in der Regel eine Unterhaltspflicht, auch über das 18. Lebensjahr hinaus. - Die Unterhaltspflicht endet in der Regel mit dem Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung (z. B. abgeschlossene Lehre oder abgeschlossenes Studium). - Beginnt deine Tochter nach der ersten Ausbildung eine zweite Ausbildung oder ein weiteres Studium, besteht in der Regel keine Unterhaltspflicht mehr, es sei denn, es handelt sich um eine sinnvolle Weiterbildung im direkten Anschluss (z. B. Master nach Bachelor). Wenn deine Tochter keiner Ausbildung mehr nachgeht, eigenes Einkommen hat oder verheiratet ist, endet die Unterhaltspflicht in der Regel. Wichtig: Die genaue Situation kann von individuellen Faktoren abhängen. Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung durch eine Familienrechtsanwältin oder das Jugendamt. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/unterhalt/unterhalt-fuer-volljaehrige-kinder-73860).
In Deutschland besteht grundsätzlich eine Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern, solange diese sich in einer Ausbildung befinden, die auf einen Beruf vorbereitet (z. B. Schule... [mehr]