Ein Elternteil gilt als alleinerziehend, solange er oder sie das Sorgerecht für ein oder mehrere Kinder hat und diese Kinder überwiegend allein betreut. Dies kann der Fall sein, wenn der andere Elternteil nicht im Haushalt lebt oder wenn es keine gemeinsame Erziehung gibt. In vielen rechtlichen und sozialen Kontexten wird ein Elternteil als alleinerziehend betrachtet, wenn er oder sie die Hauptverantwortung für die Erziehung und Versorgung der Kinder trägt, unabhängig von der rechtlichen Situation oder dem Kontakt zum anderen Elternteil.