Welches Menschenbild zeigt sich bei erlaubter und verbotener Todesstrafe in Bezug auf Täter und Richter?

Antwort

Die Haltung zur Todesstrafe spiegelt grundlegende Annahmen über den Menschen, seine Würde, seine Fähigkeit zur Veränderung und die Rolle des Staates wider. Je nachdem, ob die Todesstrafe erlaubt oder verboten ist, ergeben sich unterschiedliche Menschenbilder – sowohl in Bezug auf Täter als auch auf Richter. **1. Menschenbild bei erlaubter Todesstrafe:** - **Täter:** Das Menschenbild ist hier oft geprägt von der Annahme, dass bestimmte Verbrechen so schwerwiegend sind, dass der Täter sein Recht auf Leben verwirkt hat. Es wird davon ausgegangen, dass manche Menschen so gefährlich oder moralisch verdorben sind, dass eine Resozialisierung nicht möglich oder nicht gewollt ist. Der Täter wird in gewisser Weise auf seine Tat reduziert und als jemand betrachtet, der außerhalb der Gemeinschaft steht und von ihr ausgeschlossen werden darf. - **Richter:** Der Richter erhält die Macht, über Leben und Tod zu entscheiden. Das Menschenbild des Richters ist das eines unfehlbaren, objektiven und moralisch überlegenen Entscheiders. Es wird vorausgesetzt, dass Richter in der Lage sind, absolut gerechte Urteile zu fällen und die Verantwortung für eine so endgültige Entscheidung zu tragen. **2. Menschenbild bei verbotener Todesstrafe:** - **Täter:** Hier steht die Unantastbarkeit der Menschenwürde im Vordergrund. Auch schwerste Straftäter behalten das Recht auf Leben. Das Menschenbild ist geprägt von der Überzeugung, dass jeder Mensch zur Veränderung fähig ist und dass der Staat nicht das Recht hat, über Leben und Tod zu entscheiden. Der Täter wird als Teil der Gesellschaft gesehen, der zwar für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden muss, dem aber grundlegende Rechte nicht abgesprochen werden dürfen. - **Richter:** Der Richter ist hier nicht der „Lebensrichter“, sondern jemand, der Strafe im Rahmen der Menschenrechte verhängt. Das Menschenbild des Richters ist das eines fehlbaren Menschen, der keine absolute Macht über andere haben sollte. Es wird anerkannt, dass Justizirrtümer möglich sind und dass das Recht auf Leben auch vor staatlichen Fehlern schützt. **Zusammengefasst:** Die Erlaubnis der Todesstrafe geht meist mit einem utilitaristischen oder vergeltenden Menschenbild einher, das den Täter entmenschlichen kann und dem Richter eine fast gottgleiche Macht zuschreibt. Das Verbot der Todesstrafe basiert auf einem humanistischen Menschenbild, das die Würde und Fehlbarkeit aller Menschen – Täter wie Richter – anerkennt und schützt.

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