Kann der Pflichtteil ausgezahlt werden, wenn der Nachlassverwalter noch zukünftige Ansprüche befürchtet?

Antwort

Ja, der Pflichtteil kann grundsätzlich ausgezahlt werden, auch wenn der Nachlassverwalter zukünftige Ansprüche gegen den Nachlass befürchtet. Allerdings kann der Nachlassverwalter in solchen Fällen eine Sicherheitsleistung verlangen, um sicherzustellen, dass mögliche zukünftige Ansprüche gedeckt sind. Dies dient dem Schutz der Gläubiger und der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses. Es ist ratsam, in solchen Situationen rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und rechtlichen Anforderungen zu klären.

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