Kann der Nachlassverwalter Bedingungen an die Auszahlung des Pflichtteils stellen?

Antwort

Nein, ein Nachlassverwalter kann keine Bedingungen an die Auszahlung des Pflichtteils stellen. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Anspruch, den bestimmte Erben (z.B. Kinder, Ehepartner) haben, und dieser Anspruch ist grundsätzlich bedingungslos. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, den Pflichtteil auszuzahlen, sobald die Höhe des Pflichtteilsanspruchs feststeht und die Mittel im Nachlass verfügbar sind.

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