Ja, der Pflichtteil entfällt, wenn der enterbte Erbe vor dem Erblasser stirbt. Der Pflichtteilanspruch ist ein persönliches Recht des Pflichtteilsberechtigten und geht nicht auf dessen Erben... [mehr]
In Deutschland gilt das gesetzliche Erbrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Situation lässt sich wie folgt zusammenfassen: - Die Mutter besitzt 3/4 des Hauses. - Die Tochter ist enterbt. - Die Tochter lebt getrennt, ist aber noch verheiratet. - Es gibt eine Enkelin (Tochter der enterbten Tochter). **Erbrechtliche Folgen:** 1. **Enterbung der Tochter:** Die Tochter ist durch Testament oder Erbvertrag enterbt. Sie ist damit von der Erbfolge ausgeschlossen, hat aber einen Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB). Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. 2. **Enkelin:** Die Enkelin ist die Tochter der enterbten Tochter. Sie würde nur dann gesetzliche Erbin, wenn ihre Mutter (die Tochter der Erblasserin) bereits verstorben wäre (Stammesprinzip, § 1924 BGB). Da die Tochter noch lebt, tritt die Enkelin nicht an ihre Stelle. 3. **Ehegatte der Mutter:** Falls die Mutter noch verheiratet ist, hat der Ehemann einen gesetzlichen Erbanspruch. Die Trennung ändert daran nichts, solange keine Scheidung eingereicht wurde (§ 1933 BGB). **Wer erbt was?** - **Ehegatte der Mutter:** Erbt nach gesetzlicher Erbfolge (wenn kein Testament existiert) 1/4 des Nachlasses plus ggf. ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich, wenn sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten (§ 1931, § 1371 BGB). - **Tochter:** Ist enterbt, erhält aber den Pflichtteil (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils). - **Enkelin:** Erbt nichts, solange ihre Mutter lebt. **Beispielrechnung (vereinfacht):** Angenommen, die Mutter stirbt und besitzt 3/4 des Hauses (das Haus ist der gesamte Nachlass): - Gesetzliche Erben wären: Ehemann (1/2, wenn Zugewinngemeinschaft) und Tochter (1/2). - Da die Tochter enterbt ist, erbt der Ehemann alles, aber die Tochter bekommt den Pflichtteil (1/4 des Nachlasses). - Die Enkelin bekommt nichts. **Wichtige Hinweise:** - Die genaue Verteilung hängt von weiteren Faktoren ab (z.B. gibt es ein Testament, wie ist der Güterstand, gibt es weitere Kinder?). - Die Tochter kann ihren Pflichtteil geltend machen, aber nicht mehr. - Die Enkelin ist erst erbberechtigt, wenn ihre Mutter vor der Großmutter verstirbt. **Weitere Informationen:** - [Erbrecht und Pflichtteil – Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html) - [Pflichtteil nach Enterbung – Deutsche Anwaltauskunft](https://anwaltauskunft.de/magazin/geld/erben-und-vererben/enterbung-und-pflichtteil-das-muessen-sie-wissen) Bei komplexen Fällen empfiehlt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht.
Ja, der Pflichtteil entfällt, wenn der enterbte Erbe vor dem Erblasser stirbt. Der Pflichtteilanspruch ist ein persönliches Recht des Pflichtteilsberechtigten und geht nicht auf dessen Erben... [mehr]