Ehemann als Vollerbe einsetzen und mit einem Vermächtnis zugunsten der Kinder belasten?

Antwort

In Deutschland kann ein Ehemann als Vollerbe eingesetzt werden, während gleichzeitig ein Vermächtnis zugunsten der Kinder angeordnet wird. Dies bedeutet, dass der Ehemann das gesamte Erbe erhält, jedoch verpflichtet ist, bestimmte Vermögenswerte oder Geldbeträge an die Kinder auszuzahlen oder zu übertragen. Einches Vorgehen kann in einem Testament festgelegt werden. Es ist wichtig, die genauen Formulierungen sorgfältig zu wählen, um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden. Zudem sollte beachtet werden, dass die Kinder möglicherweise einen Pflichtteilsanspruch haben, wenn sie enterbt werden oder nicht ausreichend bedacht sind. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die individuellen Wünsche und die rechtlichen Rahmenbedingungen optimal zu berücksichtigen.

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