Im Erbvertrag können Auflagen für die Erben, einschließlich der Kinder, grundsätzlich bindend sein, sofern sie rechtlich zulässig und klar formuliert sind. Die Bindung hängt jedoch von den spezifischen Formulierungen im Vertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Auswirkungen und die Durchsetzbarkeit der Auflage zu klären.