Ja, Wärmepumpen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 4,2 kW müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob... [mehr]
Die Aussage, dass Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Leistung im MaStR (Marktstammdatenregister) angemeldet werden müssen, ist korrekt. Die Formulierung „Wärmepumpen sind nicht zu registrieren“ im MaStR bezieht sich nur auf Wärmepumpen, die **ausschließlich als Verbrauchsanlagen** betrieben werden, also keine elektrische Energie ins Netz einspeisen. **Wichtige Unterscheidung:** - **Wärmepumpen als reine Verbrauchsanlagen:** Müssen im MaStR **nicht** registriert werden. - **Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, die als Erzeugungsanlagen gelten** (z.B. in Kombination mit einer Stromerzeugung oder als Teil eines Systems, das Strom ins Netz einspeist): **Müssen** im MaStR registriert werden. **Quelle:** Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur schreibt dazu: > „Wärmepumpen, die ausschließlich als Verbrauchsanlagen betrieben werden, sind nicht zu registrieren. Werden sie jedoch als Erzeugungsanlagen betrieben oder sind sie Teil einer Anlage, die Strom erzeugt und einspeist, besteht eine Registrierungspflicht.“ ([Quelle: Bundesnetzagentur – MaStR FAQ](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/FAQ#faq-100000)) **Fazit:** Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW elektrischer Leistung müssen **nur dann** im MaStR registriert werden, wenn sie als Erzeugungsanlage gelten oder Teil einer solchen sind. Als reine Verbrauchsanlage besteht keine Registrierungspflicht, unabhängig von der Leistung. Die Formulierung im MaStR bezieht sich also auf den Regelfall der Nutzung als Verbrauchsanlage.
Ja, Wärmepumpen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 4,2 kW müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob... [mehr]
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Ja, eine Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW Leistung muss sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden. **1. Anmeldung beim Netzbetreiber:** Nach §... [mehr]
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