Ist die Anschaffung von PV-Anlagen unter 35kW PEAK seit 01.01.2024 steuerfrei und gilt das auch für Batteriespeicher?

Antwort

Die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeichern kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der spezifischen Regelungen in deinem Land oder deiner Region. In Deutschland beispielsweise gibt es seit dem 1. Januar 2023 eine Steuerbefreiung für die Anschaffung von PV-Anlagen bis zu einer bestimmten Größe, was auch Auswirkungen auf die Kombination mit Batteriespeichern haben kann. Wenn die PV-Anlage unter 35 kW Peak liegt und steuerfrei ist, könnte dies auch für den Batteriespeicher gelten, insbesondere wenn dieser direkt mit der PV-Anlage verbunden ist und zur Eigenverbrauchsoptimierung dient. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und möglichen Ausnahmen zu prüfen, da steuerliche Regelungen oft spezifische Anforderungen haben. Es wird empfohlen, sich an einen Steuerberater oder einen Fachmann für erneuerbare Energien zu wenden, um eine präzise und individuelle Beratung zu erhalten.

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