Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind für Direktvermarkter mehrere Pflichten definiert. Dazu gehören: 1. **Marktzugang**: Direktvermarkter müssen Zugang zu den relevanten Märkten haben, um den erzeugten Strom zu vermarkten. 2. **Einspeisemanagement**: Sie sind verpflichtet, die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien zu steuern und gegebenenfalls zu reduzieren, um die Netzstabilität zu gewährleisten. 3. **Abrechnung und Vergütung**: Direktvermarkter müssen die Abrechnung des eingespeisten Stroms durchführen und die entsprechenden Vergütungen an die Anlagenbetreiber weiterleiten. 4. **Meldungen**: Es besteht die Pflicht, regelmäßige Meldungen über die Einspeisemengen und die vermarkteten Strommengen an die zuständigen Stellen zu übermitteln. 5. **Transparenz**: Direktvermarkter müssen Transparenz über ihre Geschäftspraktiken und die Preisgestaltung gewährleisten. Diese Pflichten sollen sicherstellen, dass die Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien effizient und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.