In Hessen gibt es zahlreiche Messstellenbetreiber, die für den Betrieb und die Wartung von Strom- und Gaszählern zuständig sind. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem grundz... [mehr]
Der Lieferbeginn laut der Bundesnetzagentur (BNetzA) bezieht sich auf den Zeitpunkt, an dem ein Lieferant mit der Lieferung von Energie (Strom oder Gas) an einen Endkunden beginnt. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend für die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, insbesondere in Bezug auf die Preisgestaltung und die Vertragslaufzeit. Der Lieferbeginn wird in der Regel im Liefervertrag festgelegt und kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Verfügbarkeit von Energie und der rechtzeitigen Anmeldung des Kunden beim Lieferanten.
In Hessen gibt es zahlreiche Messstellenbetreiber, die für den Betrieb und die Wartung von Strom- und Gaszählern zuständig sind. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem grundz... [mehr]