Ab 2025 dürfen Kaminöfen in Deutschland bestimmte Emissionsgrenzwerte nicht überschreiten, die im Rahmen der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) festgelegt sind. Ein "abgebauter Schornstein" bezieht sich in der Regel auf einen Schornstein, der nicht mehr in Betrieb ist und dessen Nutzung eingestellt wurde. Ein "Ofen" gilt als abgebaut, wenn er demontiert und nicht mehr verwendet wird. Das bedeutet, dass sowohl der Ofen als auch der Schornstein physisch entfernt oder unbrauchbar gemacht werden müssen, um als abgebaut zu gelten. Es ist wichtig, sich über die genauen Vorschriften und Anforderungen zu informieren, da diese je nach Region variieren können. Bei Unsicherheiten kann es hilfreich sein, sich an lokale Behörden oder Fachbetriebe zu wenden.