Welche Folgen hat eine Überschreitung von 6500 kW auf 6557 kW im Hochlastzeitfenster?

Antwort

Wenn im Hochlastzeitfenster statt der vertraglich vereinbarten 6.500 kW eine Leistungsspitze von 6.557 kW auftritt, kann das verschiedene Folgen haben – abhängig vom jeweiligen Stromliefervertrag und den geltenden Netzentgelten: 1. **Leistungspreissteigerung:** Viele Stromverträge für Großverbraucher (z. B. in der Industrie) enthalten einen Leistungspreis, der sich nach der höchsten im Abrechnungszeitraum gemessenen 15-Minuten-Leistung richtet. Wird die vereinbarte Höchstleistung (hier: 6.500 kW) überschritten, wird meist die tatsächlich gemessene Höchstleistung (hier: 6.557 kW) für die Berechnung des Leistungspreises herangezogen. Das führt zu höheren Kosten. 2. **Vertragsstrafen oder Zuschläge:** Einige Verträge sehen explizite Strafzahlungen oder Zuschläge vor, wenn die vereinbarte Höchstleistung überschritten wird. Die genauen Regelungen findest du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder im individuellen Liefervertrag. 3. **Netzentgelte:** Auch die Netzentgelte können sich erhöhen, da sie oft auf der maximalen abgenommenen Leistung basieren. Eine Überschreitung kann also zu höheren Netzentgelten führen. 4. **Technische Konsequenzen:** In seltenen Fällen, insbesondere bei wiederholten oder deutlichen Überschreitungen, kann der Netzbetreiber technische Maßnahmen verlangen oder sogar die Anschlussbedingungen ändern. **Fazit:** Eine Überschreitung um 57 kW ist zwar relativ gering, kann aber je nach Vertrag zu spürbaren Mehrkosten führen. Es empfiehlt sich, die vertraglichen Regelungen genau zu prüfen und ggf. mit dem Stromlieferanten oder Netzbetreiber Rücksprache zu halten. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Netzbetreibern](https://www.netztransparenz.de/) oder deinem Stromlieferanten.

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