Werden Stromkosten für Privathaushalte für den Vormonat oder den kommenden Monat abgebucht?

Antwort

In der Regel werden Stromkosten für Privathaushalte nachträglich für den vergangenen Monat oder im Rahmen eines monatlichen Abschlagsverfahrens abgebucht. Das bedeutet: - **Abschlagszahlung:** Die meisten Stromanbieter berechnen einen monatlichen Abschlag, der auf dem geschätzten Jahresverbrauch basiert. Dieser Abschlag wird meist zu Beginn oder Mitte des laufenden Monats für diesen Monat abgebucht. - **Abrechnung:** Einmal im Jahr erfolgt die sogenannte Jahresabrechnung. Dabei wird der tatsächliche Verbrauch mit den bereits gezahlten Abschlägen verrechnet. Eventuelle Nachzahlungen oder Guthaben werden dann ausgeglichen. Ob der Abschlag für den aktuellen oder den vergangenen Monat abgebucht wird, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. In den meisten Fällen wird der Abschlag jedoch für den laufenden Monat im Voraus abgebucht. Für genaue Informationen empfiehlt es sich, in die Vertragsunterlagen oder auf die Abrechnung des eigenen Stromanbieters zu schauen oder direkt beim Anbieter nachzufragen.

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