Die BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen für das Jahr 2021 findest du im Archivbereich der offiziellen Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).... [mehr]
Eine Aufteilung der Fassadendämmung auf zwei Förderanträge in zwei Jahren bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist grundsätzlich **nicht möglich**, wenn es sich um ein und dasselbe Gebäude und dieselbe Maßnahme handelt. **Wichtige Punkte:** - Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (wie die Dämmung der Gebäudehülle) kann pro Gebäude und Maßnahme **nur einmal** beantragt werden. - Die Maßnahme muss im Förderantrag vollständig beschrieben werden. Eine nachträgliche Erweiterung oder Aufteilung auf mehrere Anträge ist nicht zulässig. - Wenn du z. B. in einem Jahr die Nordfassade und im nächsten Jahr die Südfassade dämmen möchtest, gilt das als eine Maßnahme „Dämmung der Fassade“ und kann nur einmal gefördert werden. - Eine Ausnahme besteht nur, wenn es sich um **unterschiedliche Maßnahmen** (z. B. Fassade und Dach) oder **unterschiedliche Gebäude** handelt. **Quelle und weitere Informationen:** [BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)](https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/BEG/beg_node.html) **Tipp:** Wenn du die Fassadendämmung in mehreren Bauabschnitten durchführen möchtest, solltest du dies im Förderantrag als Gesamtkonzept angeben und die geplanten Zeiträume darlegen. Die Auszahlung erfolgt dann nach Abschluss der gesamten Maßnahme. **Fazit:** Eine Aufteilung der Fassadendämmung auf zwei Förderanträge in zwei Jahren ist bei der BAFA nicht möglich. Die Förderung kann nur einmal pro Maßnahme und Gebäude beantragt werden.
Die BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen für das Jahr 2021 findest du im Archivbereich der offiziellen Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).... [mehr]
Die BAFA-Liste für förderfähige Wärmepumpen 2021 ist eine Übersicht der Wärmepumpen, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch d... [mehr]