Sind in Niederösterreich Blitzschutzleitungen unterhalb der PV-Module zulässig und wie werden sie in den Blitzschutz für PV-Anlagen eingebunden?

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In Niederösterreich sind Blitzschutzleitungen unterhalb von Photovoltaik (PV)-Modulen grundsätzlich zulässig, jedoch müssen sie bestimmten Richtlinien und Normen entsprechen. Die Einbindung dieser Blitzschutzleitungen in den Blitzschutz für PV-Anlagen erfolgt in der Regel nach den Vorgaben der ÖVE/ÖNORM E 8001-1 und den spezifischen Anforderungen der jeweiligen PV-Anlage. Wichtig ist, dass die Blitzschutzsysteme so geplant und installiert werden, dass sie die Sicherheit der PV-Anlage gewährleisten und gleichzeitig die Funktionalität der Module nicht beeinträchtigen. Die Blitzschutzleitungen sollten ordnungsgemäß geerdet sein und die Verbindung zu den Erdungssystemen der PV-Anlage muss sorgfältig ausgeführt werden. Es empfiehlt sich, einen Fachmann oder eine Fachfrau für Blitzschutzsysteme zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben und technischen Standards eingehalten werden.

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