Grenzwertgeber bei Heizölverbraucheranlagen wurden mit der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) vorgeschrieben. Diese Verordnung trat am 22. März 2010 in Kraft. Die Regelungen zur Verwendung von Grenzwertgebern zielen darauf ab, die Emissionen von Schadstoffen zu reduzieren und die Effizienz der Heizölverbraucheranlagen verbessern.