Die Forderung, dass alle für Laien zugänglichen Steckdosen über einen Fehlerstromschutzschalter (FI, RCD) abgesichert sein müssen, findest du in der **DIN VDE 0100-410:2018-10**, A... [mehr]
In Deutschland müssen grundsätzlich alle Steckdosen, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind, mit einem Fehlerstromschutzschalter (FI, auch RCD genannt) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA ausgerüstet sein. Das gilt insbesondere für: - **Steckdosen bis einschließlich 32 A**, die für die Benutzung durch Laien vorgesehen sind (z. B. in Werkstätten, Produktionshallen, Baustellen, Garagen, Sozialräumen usw.). - **Steckdosen in Außenbereichen** und in Feuchträumen (z. B. Waschräume, Keller, Außenanlagen). - **Steckdosen in medizinisch genutzten Bereichen** (hier gelten ggf. noch strengere Vorschriften). **Für Maschinen bedeutet das:** - Steckdosen an Maschinen, die für den Anschluss von Zusatzgeräten, Werkzeugen oder anderen Verbrauchern gedacht sind und von Bedienpersonal genutzt werden können, müssen mit einem FI-Schutz (≤ 30 mA) ausgerüstet sein. - Feste Anschlüsse von Maschinen (ohne Steckdose) benötigen in der Regel keinen separaten FI, sofern sie nicht in besonderen Umgebungen (z. B. Feuchträume) installiert sind. **Rechtsgrundlagen:** - DIN VDE 0100-410:2018-10 - DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) **Zusammengefasst:** Alle Steckdosen an Maschinen, die für die allgemeine Benutzung vorgesehen sind, müssen mit einem FI-Schutzschalter (max. 30 mA) ausgerüstet sein. Das dient dem Schutz vor elektrischem Schlag. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [DGUV](https://www.dguv.de/) oder im [VDE](https://www.vde.com/de).
Die Forderung, dass alle für Laien zugänglichen Steckdosen über einen Fehlerstromschutzschalter (FI, RCD) abgesichert sein müssen, findest du in der **DIN VDE 0100-410:2018-10**, A... [mehr]