Die genannten Angaben – Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nutzerrolle – lassen sich als **personenbezogene Kontaktdaten und Zuordnungsmerkmale** oder als **Stammdaten von Mitarbeiter... [mehr]
Ja, in der Regel wird zusätzlich zu einem allgemeinen Datenschutzhinweis für Mitarbeiter ein separater oder ergänzender Datenschutzhinweis für ein EMBO-System (Elektronisches Mitarbeiter-Beteiligungs- oder -Beurteilungs- oder -Bewerbermanagementsystem, je nach Kontext) benötigt. **Begründung:** Ein allgemeiner Datenschutzhinweis für Mitarbeiter informiert über die generelle Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis. Ein EMBO-System verarbeitet jedoch häufig zusätzliche oder spezifische Daten (z.B. Leistungsdaten, Bewerbungsdaten, Beteiligungsdaten), die im allgemeinen Hinweis nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind. **Wichtige Punkte:** - Die DSGVO verlangt, dass betroffene Personen (hier: Mitarbeiter) über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung informiert werden. - Werden im EMBO-System besondere Kategorien personenbezogener Daten oder zusätzliche Datenarten verarbeitet, muss dies transparent gemacht werden. - Auch über Empfänger, Speicherdauer und Rechte der Betroffenen muss informiert werden. **Fazit:** Ein separater oder ergänzender Datenschutzhinweis für das EMBO-System ist erforderlich, um die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO zu erfüllen. Weitere Informationen zur DSGVO findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/).
Die genannten Angaben – Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nutzerrolle – lassen sich als **personenbezogene Kontaktdaten und Zuordnungsmerkmale** oder als **Stammdaten von Mitarbeiter... [mehr]
Datenschutzschulungen für Mitarbeiter sind aus mehreren Gründen wichtig: 1. **Rechtliche Anforderungen**: Viele Länder haben Gesetze, die Unternehmen verpflichten, ihre Mitarbeiter im... [mehr]