Bei einer Einzelfirma wird eine Ausgangsrechnung grundsätzlich dann ertragswirksam gebucht, wenn die Leistung erbracht wurde und die Forderung gegenüber dem Kunden entstanden ist. Das bedeut... [mehr]
Bei einer Personengesellschaft wird die Rechnung in der Regel **bei Rechnungserstellung** ertragswirksam gebucht, nicht erst bei Zahlungseingang. Das liegt daran, dass Personengesellschaften (wie OHG, KG, GbR) in Deutschland grundsätzlich zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, sofern sie keine Kleingewerbetreibenden sind. In der doppelten Buchführung gilt das sogenannte **Zugangs- bzw. Entstehungsprinzip** (auch "Soll-Besteuerung" genannt): Umsätze und Erträge werden zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. Rechnungsstellung erfasst, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. **Ausnahme:** Nur wenn die Personengesellschaft von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit ist (z. B. als Kleingewerbetreibende oder Freiberufler mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung/EÜR), wird der Ertrag **erst bei Zahlungseingang** erfasst (sogenanntes "Ist-Prinzip"). **Fazit:** - **Doppelte Buchführung:** Ertragswirksam bei Rechnungserstellung. - **Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR):** Ertragswirksam bei Zahlungseingang. Weitere Informationen findest du z. B. bei [IHK](https://www.ihk.de/) oder [Steuerberaterkammer](https://www.bstbk.de/).
Bei einer Einzelfirma wird eine Ausgangsrechnung grundsätzlich dann ertragswirksam gebucht, wenn die Leistung erbracht wurde und die Forderung gegenüber dem Kunden entstanden ist. Das bedeut... [mehr]