Wann wird bei einer Einzelfirma eine Ausgangsrechnung ertragswirksam gebucht?

Antwort

Bei einer Einzelfirma wird eine Ausgangsrechnung grundsätzlich dann ertragswirksam gebucht, wenn die Leistung erbracht wurde und die Forderung gegenüber dem Kunden entstanden ist. Das bedeutet: - **Im Zeitpunkt der Leistungserbringung**: Sobald die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wurde, wird der entsprechende Umsatz als Ertrag erfasst – unabhängig davon, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde (Soll-Versteuerung bzw. Rechnungsabgrenzung nach dem Prinzip der periodengerechten Gewinnermittlung). - **Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)**: Hier wird der Ertrag erst dann gebucht, wenn die Zahlung tatsächlich eingeht (Zuflussprinzip). Ob die Einzelfirma eine Bilanz erstellt oder die EÜR anwendet, hängt von Umsatz- und Gewinngrenzen sowie der Art der Buchführungspflicht ab. **Zusammengefasst:** - **Bilanzierende Einzelfirma:** Ertragswirksam bei Leistungserbringung/Rechnungsstellung. - **EÜR (kleine Einzelfirma):** Ertragswirksam bei Zahlungseingang. Weitere Informationen findest du z.B. bei [IHK](https://www.ihk.de/) oder [Steuerberaterkammer](https://www.bstbk.de/).

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