Bei einer Personengesellschaft wird die Rechnung in der Regel **bei Rechnungserstellung** ertragswirksam gebucht, nicht erst bei Zahlungseingang. Das liegt daran, dass Personengesellschaften (wie OHG,... [mehr]
Bei einer Einzelfirma wird eine Ausgangsrechnung grundsätzlich dann ertragswirksam gebucht, wenn die Leistung erbracht wurde und die Forderung gegenüber dem Kunden entstanden ist. Das bedeutet: - **Im Zeitpunkt der Leistungserbringung**: Sobald die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wurde, wird der entsprechende Umsatz als Ertrag erfasst – unabhängig davon, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde (Soll-Versteuerung bzw. Rechnungsabgrenzung nach dem Prinzip der periodengerechten Gewinnermittlung). - **Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)**: Hier wird der Ertrag erst dann gebucht, wenn die Zahlung tatsächlich eingeht (Zuflussprinzip). Ob die Einzelfirma eine Bilanz erstellt oder die EÜR anwendet, hängt von Umsatz- und Gewinngrenzen sowie der Art der Buchführungspflicht ab. **Zusammengefasst:** - **Bilanzierende Einzelfirma:** Ertragswirksam bei Leistungserbringung/Rechnungsstellung. - **EÜR (kleine Einzelfirma):** Ertragswirksam bei Zahlungseingang. Weitere Informationen findest du z.B. bei [IHK](https://www.ihk.de/) oder [Steuerberaterkammer](https://www.bstbk.de/).
Bei einer Personengesellschaft wird die Rechnung in der Regel **bei Rechnungserstellung** ertragswirksam gebucht, nicht erst bei Zahlungseingang. Das liegt daran, dass Personengesellschaften (wie OHG,... [mehr]