Wird der Aufgangsbestand bei Aktivbestandkonten im Soll und bei Passikonten im Haben gebucht?

Antwort

Ja, das ist korrekt. Bei Aktivkonten wird der Anfangsbestand im Soll gebucht, da diese Konten Vermögenswerte darstellen. Bei Passivkonten hingegen wird der Anfangsbestand im Haben gebucht, da sie Verpflichtungen oder Eigenkapital repräsentieren. Dies folgt den Grundsätzen der doppelten Buchführung, wo Soll und Haben jeweils unterschiedliche Arten von Konten betreffen.

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