Ist die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS das Nichtbestehen der Fachhochschulreife?

Antwort

Ja, wenn du nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) zugelassen wirst, bedeutet das in der Regel, dass du die Fachhochschulreife nicht erreicht hast. Die Fachhochschulreife setzt voraus, dass du beide Ausbildungsabschnitte erfolgreich abschließt. Der erste Abschnitt umfasst in der Regel die 11. Klasse, während der zweite Abschnitt die 12. Klasse umfasst. Wenn du die Anforderungen des ersten Abschnitts nicht erfüllst, kannst du nicht in den zweiten Abschnitt übergehen und somit die Fachhochschulreife nicht erlangen.

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