Die Ausbildungszeit ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Dieses Gesetz legt die Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung in Deutschland fest, einschließlich der Dauer der Ausbildu... [mehr]
Ja, es ist rechtlich bindend, dass der Zusatz "FH" (Fachhochschule) beim Titel "Dipl. Des. FH" aufgeführt wird. In Deutschland regeln die Hochschulgesetze der Bundesländer die Führung akademischer Grade. Der Zusatz "FH" kennzeichnet den Abschluss als von einer Fachhochschule erworben und unterscheidet ihn von Abschlüssen anderer Hochschularten wie Universitäten. Das Weglassen dieses Zusatzes könnte als irreführend angesehen werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Ausbildungszeit ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Dieses Gesetz legt die Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung in Deutschland fest, einschließlich der Dauer der Ausbildu... [mehr]