Ist es rechtlich bindend, dass der Zusatz 'FH' (Fachhochschule) beim Titel 'Dipl. Des. FH' aufgeführt wird?

Antwort

Ja, es ist rechtlich bindend, dass der Zusatz "FH" (Fachhochschule) beim Titel "Dipl. Des. FH" aufgeführt wird. In Deutschland regeln die Hochschulgesetze der Bundesländer die Führung akademischer Grade. Der Zusatz "FH" kennzeichnet den Abschluss als von einer Fachhochschule erworben und unterscheidet ihn von Abschlüssen anderer Hochschularten wie Universitäten. Das Weglassen dieses Zusatzes könnte als irreführend angesehen werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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