Zählt das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A in Hessen als nicht bestandene Prüfung der Fachoberschule und wann ist diese genau?

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Das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) in Hessen zählt nicht als nicht bestandene Prüfung. Es bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Die genauen Termine für die Prüfungen und Zulassungen können je nach Schule und Schuljahr variieren. Es ist ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Schule oder auf der offiziellen Website des Hessischen Kultusministeriums zu informieren: [Hessisches Kultusministerium](https://kultusministerium.hessen.de).

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