Unterscheiden sich die Wiederholungsversuche für den ersten Ausbildungsabschnitt der FOS A in Hessen und denen der Prüfung der Fachoberschule?

Antwort

Ja, die Wiederholungsversuche für den ersten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) und die Prüfungen der Fachoberschule (FOS) in Hessen unterscheiden sich. 1. **Erster Ausbildungsabschnitt der FOS (Klasse 11):** - In der Regel besteht die Möglichkeit, den ersten Ausbildungsabschnitt (Klasse 11) einmal zu wiederholen, wenn die Leistungen nicht ausreichen, um in die Klasse 12 versetzt zu werden. Dies hängt jedoch von den spezifischen Regelungen der jeweiligen Schule und den individuellen Umständen ab. 2. **Prüfungen der Fachoberschule (Klasse 12):** - Die Abschlussprüfungen der Fachoberschule (Fachhochschulreifeprüfung) können in der Regel einmal wiederholt werden, wenn sie nicht bestanden wurden. Auch hier können die genauen Bedingungen und Fristen variieren, daher ist es wichtig, sich bei der jeweiligen Schule oder dem zuständigen Schulamt zu informieren. Für detaillierte und aktuelle Informationen empfiehlt es sich, die offiziellen Richtlinien des Hessischen Kultusministeriums zu konsultieren oder direkt bei der Schule nachzufragen. Hier ist der Link zum Hessischen Kultusministerium: [Hessisches Kultusministerium](https://kultusministerium.hessen.de).

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