In Hessen gibt es die klassische Ausbildung zum „Sozialpädagogen“ in Form einer dualen Berufsausbildung nicht. Der Beruf des Sozialpädagogen ist in Deutschland in der Regel an ei... [mehr]
In Hessen zählt das Wiederholen des ersten Ausbildungsabschnitts der Fachoberschule (FOS) A nicht als Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule. Das Wiederholen eines Schuljahres ist in der Regel eine Maßnahme, um den Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Leistungen zu verbessern und die notwendigen Kompetenzen zu erwerben. Es wird nicht als Nichtbestehen der Abschlussprüfung gewertet. Für spezifische Regelungen und Details empfiehlt es sich, die Schulordnung der jeweiligen Schule oder das zuständige Schulamt zu konsultieren.
In Hessen gibt es die klassische Ausbildung zum „Sozialpädagogen“ in Form einer dualen Berufsausbildung nicht. Der Beruf des Sozialpädagogen ist in Deutschland in der Regel an ei... [mehr]
Vor- und Nachbereitung sowie Mitwirkung bei der Prüfung von Gesundheitsfachberufen und Fachangestellten für Bäderbetriebe bezieht sich auf verschiedene Aufgaben, die im Rahmen der Durch... [mehr]