Zählt das Wiederholen des ersten Ausbildungsabschnitts der FOS in Hessen als Nichtbestehen der Prüfung?

Antwort

In Hessen zählt das Wiederholen des ersten Ausbildungsabschnitts der Fachoberschule (FOS) A nicht als Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule. Das Wiederholen eines Schuljahres ist in der Regel eine Maßnahme, um den Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Leistungen zu verbessern und die notwendigen Kompetenzen zu erwerben. Es wird nicht als Nichtbestehen der Abschlussprüfung gewertet. Für spezifische Regelungen und Details empfiehlt es sich, die Schulordnung der jeweiligen Schule oder das zuständige Schulamt zu konsultieren.

Kategorie: Bildung Tags: FOS Hessen Prüfung
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