Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) kann in verschiedene Abschnitte gegliedert werden. Eine mögliche Gliederung umfasst: 1. **Allgemeine Bestimmungen**: Definitionen, Anwendungsbereich und Ziele der Berufsbildung. 2. **Berufsausbildung**: Regelungen zur Durchführung der Berufsausbildung, einschließlich der Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern. 3. **Prüfungen**: Vorschriften zu den Abschlussprüfungen und deren Organisation. 4. **Fortbildung und Umschulung**: Bestimmungen zur Fortbildung von Fachkräften und zur Umschulung. 5. **Berufsbildung in der Arbeitswelt**: Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Bildungseinrichtungen. 6. **Schlussbestimmungen**: Übergangsregelungen und Inkrafttreten des Gesetzes. Diese Gliederung kann je nach spezifischem Kontext und Detailtiefe variieren.